Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Buggingen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt buggingen.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind wegen unverhältnissmäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG vorübergehend nicht barrierefrei:

Noch bestehende Mängel
Folgende Barrieren sind aktuell auf buggingen.de noch vorhanden. An dieser Stelle werden die vorhandenen Mängel, die Begründung sowie ein Hinweis auf den entsprechenden Prüfschritt der BITV / WCAG-Selbstbewertung.

Alternativtexte für Grafiken und Objekte
Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

HTML-Strukturelemente für Überschriften
Die Überschriften auf der Website sind in der Regel im gängigen h-Format gekennzeichnet. Die korrekte Reihenfolge der Überschriften wird teilweise aus Layoutgründen nicht eingehalten. Die Überschriften-Struktur auf der Website wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(Prüfschritt 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Absätze werden nicht anhand von p-Tags gegliedert
Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Bei einem Update wird die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Die Navigation kann ohne die Benutzung der Maus nicht verwendet werden
(Prüfschritt 2.1.1a Ohne Maus nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

PDF-Dateien
Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Bildergalerien
Bei den Bildergalerien werden keine Alternativtexte für die Bilder angeboten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.02.2023 erstellt und wurde zu diesem Zeitpunkt zuletzt überprüft.

Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft
Startseite, Aktuelles; Bürger, Tourismus, Wirtschaft, Breitbandausbau

Kontakt für Rückfragen
Falls auf buggingen.de die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzt werden bzw die Seite nicht WCAG 2.1-konform ist, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
gemeinde@~@buggingen.de

Falls  nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage geantwortet wird, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@~@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten, der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.